Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle derzeitigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller (in der Folge KUNDE genannt) und NF-e - Behördenausweisdruck (in der Folge Behördenverlag genannt) im Rahmen des Fernabsatzgesetzes gültig. Abweichende oder ergänzende Vertragsbestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

 

2. Vertragsabschluss

Die Angebote des Behördenverlages im Internet, Prospekten und Flyern stellen kein verbindliches Angebot dar. Sendet der KUNDE eine Bestellung ab, sendet dieser ein verbindliches Angebot. Sollte der Behördenverlag dieses Angebot nicht annehmen oder nicht annehmen können, wird der KUNDE unverzüglich darüber informiert. Wenn sich jedoch herausstellt, dass der bestellte Artikel nicht verfügbar ist, behält sich der Behördenverlag den Rücktritt vor. Die noch nicht verfügbaren Werke werden vorgemerkt.

 

Bei Bestellungen, welche über das Internet beim Behördenverlag eingehen, werden dem KUNDE die Bestelldaten per eMail nochmals übermittelt, damit dieser die Gelegenheit hat, diese zu berichtigen.

 

Bestellt der KUNDE ein befristetes Werk mit der Option, die Aktualisierung zu einem günstigeren Preis zu erhalten, erhält er diese günstigere Aktualisierung mit der Laufzeit des Ursprungswerkes, nur für diese eine Aktualisierung und nicht automatisch für alle weiteren Laufzeiten. Es sei denn, in der durch den Behördenverlag angebotenen - dann aktuellen - Version das Angebotes befindet sich abermals eine Option auf eine günstigere Aktualisierung.

Nach der Bestellung einer Aktualisierung wird diese dann aber nicht automatisch zugesandt, sondern muss mittels Antragformular bestellt werden. Es gibt keine Abonnements beim Behördenverlag.

 

3. Kosten, Lieferung

Die Werke des Behördenverlag sind durchgängig personalisiert. Es entsteht hierdurch ein erhöhter Arbeits- und Aktualisierungsaufwand. Daher erfolgt die Auslieferung einer Bestellung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Zahlungseingang. Rechnungen werden jedoch erst versendet, wenn die Ausweise vollständig hergestellt und lieferbereit sind. In der Regel erfolgt die Herstellung der Ausweise in der ersten Woche des neuen Monats, wenn die Anträge bis zum 25. des Vormonats eingetroffen sind. Anträge, welche ab dem 25. des Monats eintreffen, werden daher erst im Folgemonat berücksichtigt. Im wesentlichen bedeutet dies, dass mit einer ungefähren Lieferzeit ab Bestellung von rund fünf Wochen zu rechnen ist. Eventuelle Lieferfrist-Angaben sind jedoch nicht verbindlich. Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom KUNDEN angegebene Anschrift auf Gefahr des KUNDEN.

Die Kosten des Versandes trägt der KUNDE und ist abhängig vom Gewicht der Lieferung.

 

4. Zahlungsbedingungen

Bei Rechnungsstellung wird der Kaufpreis fällig. Der Kaufpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Wenn der KUNDE in Zahlungsverzug kommt, kann der Behördenverlag Verzugszinsen und einen Bearbeitungsaufwand in Höhe von 5% über den bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. fordern.

 

5. Aufrechnung

Das Recht zur Aufrechnung besteht nur bei vom Behördenverlag anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Das Recht zur Zurückbehaltung kann der KUNDE nur aus dem gleichen Vertragsverhältnis und nur mit Gegenansprüchen geltend machen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware, bleibt diese Eigentum des Behördenverlag.

Anerkannte Vertragspartner des Behördenverlages, also Wiederverkäufer wie Verlage und Versandhändler, werden nur unter der Bedingung ermächtigt, die Lieferungen des Behördenverlag zu veräußern, dass alle aus dem Verkauf entstehenden Forderungen auf den Behördenverlag übergehen.

Diese Ermächtigung kann jedoch widerrufen werden, falls der Vertragspartner des Behördenverlages seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. In dem Fall hat der Vertragspartner dem Behördenverlag auf Verlangen die Unterlagen für seine Forderung auszuhändigen, die oder den Schuldner zu benennen und dem oder den Schuldnern die Abtretung bekannt zu machen.

 

7. Haftung und Gewährleistung

Hat der Behördenverlag einen Mangel zu vertreten, ist der Behördenverlag entweder zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Besteht ein offensichtlicher Mangel, leistet der Behördenverlag nur Gewähr, sofern der Mangel innerhalb von zwei Wochen angezeigt wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten handelt der Behördenverlag nur für den verursachten Schaden bis zur Höhe des doppelten Bestellwertes.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Behördenverlag. Im Fall von grob fahrlässigen Verschuldens des Behördenverlag ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Ausweise im Kreditkartenformat dürfen nicht mit anderen Gegenständen zusammen in einer Tasche getragen werden, da diese dann zerkratzen. Hierzu bieten wir Schutzhüllen an. Die Karten sind für einen normalen Gebrauch in einer Ausweistasche ausgelegt. Sollten die Karten bei längerem Gebrauch unansehnlich werden, senden wir gegen eine Gebühr und Rücksendung der Originalkarte eine Ersatzkarte.

 

8. Widerruf

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher sind alle natürlichen Personen, welche ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, welcher weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGH).

 

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).

Die Widerrufsfrist beginnt in den jeweiligen Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs

per E-Mail an: info(at)nf-e.de

per Brief an:

NF-e

Behördenausweisdruck

Längsweg 1A

25845 Nordstrand

 

Anstelle der Widerrufserklärung darf auch die Ware zurückgesendet werden. Zu verwenden ist die auf der Rechnung angegebene Adresse.

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für die Verschlechterung, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entsteht, ist kein Wertersatz zu leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist der Widerruf ausgeschlossen bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden worden sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

9. Kundenreferenzen und Artikelkennzeichnungen

Der Behördenverlag behält sich das Recht vor, an vom Behördenverlag gelieferten Artikeln den Firmen- und / oder Produktnamen, Auftragsreferenzen oder Bestellangaben sowie die Werbe- und Internetadresse anzubringen. Auch behält der Behördenverlag sich vor, im Kundenauftrag gefertigte Waren als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden, in eine Referenzliste aufzunehmen oder im Internet zu publizieren.

 

10. Klausel zur Vermeidung des Missbrauchs im Versandhandel

Beim Zustandekommen einer Bestellung bestätigt der KUNDE sein Einverständnis für die Einholung von Wirtschaftsinformationen zur Vermeidung von Missbrauch im Versandhandel, insbesondere bei Bankeinzug oder Lastschrift. In diesem Zusammenhang bestätigt der KUNDE bei seiner Bestellung sein Einverständnis, Informationen bei Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der SCHUFA und bei uneinbringlichen Forderungen einer überlassenen Ware innerhalb des Versandhandelsgeschäftes (z.B. durch eine unbegründete Rücklastschrift), diese weiterzuleiten.

 

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der KUNDE Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, wird Leipzig zum Gerichtsstand erklärt.

 

12. Datenschutz

Zur Abwicklung der Bestellung und Lieferung der Ware werden Namen, Anschriften, Telekommunikationsdaten sowie E-Mail-Adressen bei Onlinebestellungen benötigt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Der Behördenverlag gibt die Daten der Kunden nicht an Dritte weiter, ausgenommen sind Partnerfirmen, welche diese Daten zur Abwicklung der Bestellung benötigen.

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